Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die von uns im Rahmen des Verkaufs von Transportbeton, Mauer­mörtel, Estrich und sonstigen Baustoffen sowie der Überlassung von Betonfördergeräten samt Zubehör und Bedienpersonal zu erbringenden Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen.

 


 

1. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend und erfolgen auf der Grundlage unserer Preislisten sowie Sorten- und Lieferverzeichnisse in der zur Zeit der Bestellung gültigen Fassung.

 


 

2. Vertragliche Leistungen und Pflichten

Wir sind bemüht, vereinbarte Lieferzeiten für Baustoffe bzw. Bereitstellungszeiten für Betonfördergeräte einzuhalten.
Ein Recht des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten und Abnahme der Leistung zu verweigern, besteht erst, wenn sich diese um mehr als 3 Stunden, durch uns verschuldet, verzögert.
Die Auslieferung von Baustoffen erfolgt ab Werk, soweit gesondert vereinbart durch Anlieferung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung nur bis zur Baustelle, nicht jedoch bis zum Verwendungsort.
Bei Anlieferung hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass eine Anfuhr ohne Wartezeiten und Behinderungen erfolgen kann.
Ein Abwarten über 15 Minuten hinaus kann nach Annahme der Bestellung in Rechnung gestellt werden.

 


 

3. Preise und Zahlung

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der bei Vertragsschluss geltenden Preise.
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Wir sind berechtigt bei Zahlung eines Kunden, deren Höhe nicht die Gesamthöhe der zu seinen Lasten bestehenden Forderungen erreicht, zu bestimmen, wie dieser Betrag auf die einzelnen Forderungen nebst Zinsen und Nebenkosten anzurechnen ist.

 


 

4. Gewährleistung und Haftung

Die Lieferung der Baustoffe bzw. der Einsatz der Betonfördergeräte erfolgt auf der Grundlage der jeweiligen technischen Normen.
Unsere Gewährleistungspflicht erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Überbeanspruchung oder fehlerhafte Weiterverarbeitung durch den Kunden entstanden sind.
Für Folgeschäden haften wir nur, soweit diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

 


 

5. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferten Baustoffe bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Dies hindert nicht deren Weiterverarbeitungs- bzw. Verwendungsrecht des Kunden.
Jedoch tritt der Kunde bereits jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf an uns ab.

 


 

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstandenen Streitigkeiten ist Jülich.

 


 

TBS Transportbeton Schüssler GmbH & Co.KG